SATZUNG

§1 Der Kegelclub
Der Name des Kegelclubs ist „Die Tafelrunde ´99“. Dieser wurde am 19.11.1999 gegründet und setzt sich z. Zt. aus 10 Kegelbrüdern zusammen. Aus Ehrfurcht vor den Begriffen „Ritter“ und „Kegelbruder“ besteht der Kegelclub lediglich aus männlichen Mitgliedern.

§2 Vorstand des Kegelclubs

§3 Jahreshauptversammlung
Einmal im Jahr lädt der Präsident zur Jahreshauptversammlung ein. Als Termin ist der Jahrestag der Gründung zu wählen, sofern er auf einen Samstag fällt. Andernfalls findet die Versammlung am darauffolgenden Samstag statt. Dort werden die Wahlen durchgeführt und Veränderungen sowie Pläne für das kommende Kegeljahr besprochen. Ebenso erfolgt eine Rückschau auf das vergangene Kegeljahr. Zu den Versammlungen wird schriftlich eingeladen. Frauen dürfen nicht oder nur in besonderen Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Präsidium an Versammlungen teilnehmen. Bei wichtigen Angelegenheiten kann der Präsident außerordentliche Versammlungen einberufen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

§4 Wahlen
Die Wahlen des Kegelclubs unterliegen einer strengen Regulierung: Die Versammlung wählt am Beginn der Wahlen einen Wahlleiter. Dieser hat für Recht und Ordnung bei den Vorstandswahlen zu sorgen. Bei den Vorstandswahlen hat jeder Kegelbruder eine Stimme, die schriftlich und anonym eingereicht wird. Bei Abstimmungen über Ämter, Veranstaltungen und sonstigen Diskussionspunkten reicht das Handzeichen. Alle Angelegenheiten müssen mindestens mit einer einfachen Mehrheit bestätigt werden. Alle Ämter (Ausnahmen vorbehalten) werden jährlich gewählt!
Die zu wählenden Ämter sind: Kegeltrainer, Vize-Schreier, 1., 2. und 3. Mundschenk sowie die Kassenprüfer.
Die Amtszeit der Kassenprüfer beträgt jeweils 2 Jahre und sie werden im Wechsel gewählt, folglich wird jedes Jahr nur ein Kassenprüfer gewählt.

§5a Auflösung des Kegelclubs/ Austritt eines Kegelbruders
Bei Auflösung des Kegelclubs wird das vorhandene Kapital durch die Anzahl der Kegelbrüder geteilt. Bei Austritt eines Kegelbruders, gibt es keinen Anspruch auf Auszahlung, es sei denn die GV entscheidet anders.

§5b Aufnahme neuer Kegelbrüder
Anträge zur Aufnahme eines neuen Kegelbruders sind schriftlich an den Vorstand zu stellen. Die Aufnahme muss einstimmig durch die Kegelbrüder erfolgen.

§6 Beiträge
Bei jedem Kegeln werden 10 Euro Grundbetrag eingesammelt. Wenn das Kegeln ausfällt erhöht sich der Grundbeitrag auf 15 Euro.

§7 Das Kegeln

  1. Gekegelt wird alle 4 Wochen Samstags von 20 bis 23 Uhr im Gasthof „Grofe“ in Effeln.“
  2. Erscheinen an einem Kegelabend weniger als 4 Personen, muss nicht unbedingt gekegelt werden. Außerdem darf jeder anwesende Kegelbruder Getränke für einen Betrag von bis zu 25 Euro aus der Kasse verzehren.
  3. Es gelten folgende Strafen während des Kegelns:
    • Pumpe – 20 Cent
    • Klingel – 1 Euro
    • Lustwurf – 2 Euro
    • die letzten drei Verlierer eines Spieles zahlen – 50 Cent
    • wirft ein Kegelbruder alle 9, so zahlen alle anderen Ritter (anwesend oder nicht) - 1 Euro
    • Handynutzung während des Kegelns – 10 Euro
    • Furzen (mit Stinken) – 1 Euro
  4. Es ist gestattet, mehrere Gastkegler einzuladen. Diese sind bei einem Vorstandsmitglied anzumelden und müssen neben den Strafen einen Beitrag von 11 Euro in die Kegelkasse zahlen.
  5. Frauen dürfen nicht oder nur in besonderen Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Präsidium am Kegeln teilnehmen.
  6. Kegeln ist Pflicht auf der Kegelbahn.

§8 Verspätungen
Das Zuspätkommen bei Veranstaltungen des Clubs wird für alle angebrochenen 5 Minuten mit 1 Euro Geldstrafe geahndet. Bei einem Vorstandsmitglied vorher angekündigte Verspätungen (Grund muss genannt werden) sind kostenlos.

§9 Fehlen eines Kegelbruders
Bei unentschuldigtem Fehlen eines Kegelbruders hat dieser den maximalen Strafenbetrag + 15 Euro zu zahlen. Bei entschuldigtem Fehlen (Grund muss bis zu einer Woche vor dem Kegelabend genannt werden) wird nur der Grundbetrag + Durchschnitt des letzten Kegelns bezahlt. Weiterhin ist es zulässig, dass nicht anwesende Kegelbrüder mit zusätzlichen Strafen aus durchgeführten Kegelspielen bedacht werden. Abmeldungen sind stets bei einem Vorstandsmitglied einzureichen.

§10 Kegeloutfit
Bei jeder offiziellen Veranstaltung des Kegelclubs (Versammlungen, Feten vom Kegelclub und Kegeln) ist grundsätzlich die Vereinskleidung zu tragen. Sollte jemand die Bekleidung vergessen, wird er mit einer Geldstrafe von 1 Euro bedacht.

§11 Diverse Ämter
Die Kegelbrüder Matthias Sprenger (Protokollführer), Jens Hillebrand (Schreier) und Christan Schulte (Schildwart) wurden in ihren Ämtern auf „Lebenszeit“ gewählt.

§12 Satzung
Unsere Satzung beherbergt die Grundsätze des Kegelclubs. Alle anderen Beschlüsse werden im Protokoll festgehalten und können jederzeit nachgelesen werden. Diese Satzung verliert ihre Gültigkeit bei Herausgabe einer Neuen.

[Stand: 20.11.2021]